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Nervenschädigung im Unterkiefer

(Zahnextraktion, Betäubungsspritze)

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Nervenschädigung im Unterkiefer (Zahnextraktion, Betäubungsspritze)


Meine Nervenschädigung im Unterkiefer entstand bei der Herausnahme von Weisheitszähnen. Die Operation selbst verlief gut, doch eine der Betäubungsspritzen beschädigte Nerven so stark, daß eine bleibende Taubheit blieb.

Dies ist nun schon fünf Jahre her und ein Neurologe bestätigte mir, daß dieser Zustand leider bleiben wird.

Nach der folgenschweren Operation wollte der Zahnarzt nicht mehr viel mit mir zu tun haben und erkundigte sich nicht nach meinem Zustand. Das allein machte mich so wütend, daß ich ihm schrieb - ohne Reaktion.

Ich suchte Rat von Betroffenen bei der «Notgemeinschaft Medizingeschädigter».

Nachdem ich keine Hoffnung auf Besserung mehr hatte, begann ich mir zu überlegen, was ich tun könnte. Ich beschloß den Arzt auf Schadensersatz zu verklagen. Denn über die möglichen Folgen einer Betäubungsspritze wurde ich nie aufgeklärt - wohl aber in drastischen Worten, was alles passieren könnte, wenn ich nicht operieren lassen würde. Das alles vor dem Hintergrund, daß ich beschwerde- und schmerzfrei war!

Inzwischen legte mein Anwalt dem Gericht eine Klageschrift vor, die von dem Anwalt der Gegenseite recht rüde zurückgewiesen wurde. Verhandlungen mit der Versicherung ergaben nichts. Die versucht alle Forderungen abzuschmettern. Momentan warte ich auf die Ernennung eines Gutachters.

Nur meine Wut und mein Zorn über die kaltschnäuzige Art und Weise, wie die Versicherung und deren Anwalt mit einem umgeht, läßt mich weitermachen. Ich gehe ein nicht unbedeutendes finanzielles Risiko ein, leider zu viele Geschädigten scheuen diesen Weg. Aber nur durch Klagen wird den Versicherungen und den Ärzten bewußt, daß sie es mit Menschen zu tun haben und nicht nur mit «Arzthaftungsfällen», die sowohl vom Arzt als auch von der Versicherung nur als «betriebswirtschaftlicher» Faktor gesehen werden dürfen.

Ein Fehler wurde gemacht, hoffentlich nicht vorsätzlich. Aber keine Entschuldigung folgte, kein Einsehen, daß dieser verhindert werden hätte können. Der Arzt hat abgerechnet - aber ich trage lebenslang die Folgen.

Wäre eine Leitung bei einer Autoreparatur zerstört worden, hätte ich schon längst Schadensersatz bekommen. Bin ich weniger wert als ein technisches Gerät?

Ich wünsche Ihnen allen viel Glück und gute Besserung!

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