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Eine Tochter berichtet:

Pfusch Lungenkrebs


"Aber ich will auch andere Menschen vor diesem Arzt warnen, der keine Moral besitzt, denn er hat meinen Vater auch beleidigt, er hat das Verfahren vor der Gutachterkommission mutwillig in die Länge gezogen und im Zuge der erschöpfenden Korrespondenz Kommentare geliefert, die jeglicher Kompetenz und Menschlichkeit entbehren, denn ein Arzt sollte nicht nur ein guter Mediziner sein, sondern auch Herz und Gefühl besitzen..."


Pfusch Lungenkrebs

"Lungentumoren machen in der Regel bei ihrem Wachstum anfänglich nur selten Beschwerden. Deshalb werden sehr kleine Bronchialkarzinome fast immer nur zufällig entdeckt, z.B. bei Röntgenuntersuchungen aus anderem Anlaß" (Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg 1999: Lungenkrebs, Information für Patienten und Angehörige).

Dieser "Röntgenuntersuchung aus anderem Anlaß" unterzog sich mein Vater im Oktober 1996 im Rahmen einer Routine-Röntgenuntersuchung vor einer Hoden-Operation.

Die Radiologen (Röntgen-Fachärzte) stellten fest, daß sich im rechten Lungenoberlappen ein Rundherd befand. Da man nur aufgrund einer Röntgenaufnahme nicht sagen kann, um welche Lungenerkrankung es sich bei diesem Rundherd handelt, mußte dieser und muß auch generell ein Rundherd näher abgeklärt werden. So wurde bei meinem Vater eine Lungenspiegelung (Bronchoskopie) durchgeführt. Dabei wurde Zellmaterial entnommen und untersucht. Das Ergebnis lautete: Lungenkrebs.

Nach seiner Hodenoperation mußte sich mein Vater nun auch noch einer Lungenoperation unterziehen. Der Lungenlappen wurde in einer Lungenfachklinik entfernt. Vorher waren noch viele unangenehme diagnostische Eingriffe notwendig, die mein Vater, der bis dahin - bis auf gelegentliche Magenbeschwerden - noch sehr vital, sportlich und aktiv war, mit unglaublicher Tapferkeit und ohne zu klagen ertrug.

Wir waren glücklich und dankbar, daß mein Vater alles gut überstanden hatte und hofften, daß er den Krebs, da keine Fernmetastasen und kein Lymphknotenbefall festgestellt werden konnte, besiegt hatte - so dieser noch frühzeitig festgestellt wurde, denn der Rundherd war fünfmarkstückgroß (Tumorstadium 2).

Dennoch fragte ich mich, da mein Vater doch regelmäßig seinen damaligen Hausarzt im Rahmen jährlicher Gesundheitsuntersuchungen konsultierte - er ist dort 1993, 1994 und 1996 auch geröntgt worden -, ob dieser nicht auch schon vorher einen Rundherd hätte feststellen müssen.

Da die Radiologen der Urologischen Klinik diese Voraufnahmen bereits angefordert hatten, holte ich diese dort ab und es stellte sich heraus, daß bereits im Jahre 1994 ein Rundherd (nur pfenniggroß!) im Röntgenbild sichtbar war.

Doch der Hausarzt hatte jedesmal betont, daß "alles in Ordnung" sei.

Mittlerweile liegen 3 Gutachten (2 Gutachten der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein sowie ein Gutachten des Herrn Prof. Dr. XY, em. Direktor eines Institutes für radiologische Diagnostik) vor, in denen bestätigt wird, daß es sich insofern um einen Diagnosefehler des damaligen Hausarztes handelt, als er die pfenniggroße Infiltration im Lungenoberlappen bzw. den Rundherd nicht beachtet hat und die zwingend angezeigte weitere Abklärung des Befundes versäumt hat. Der dadurch eingetretene Schaden liegt in der Verzögerung der zutreffenden Diagnose und der damit verbundenen Verschlechterung der Prognose.

Ich wollte für meinen Vater eine Schmerzensgeldzahlung durchsetzen - als Entschädigung für seine Leiden und zur Zahlung von Krebs-Zusatztherapien und anderen Dingen, die seine Lebensqualität evtl. hätten steigern können (mein Vater selbst wollte keinen Rechtsstreit, war er doch froh, alles überstanden zu haben).

Aber die gegnerische Haftpflichtversicherung weigert sich zu zahlen, so daß ich nun den gerichtlichen Weg beschreiten muß, was ich in jedem Fall auch tun werde. Doch mein Vater kann sich mit diesem Schmerzensgeld den Lebensabend nicht mehr verschönern. Ich hätte es ihm nach diesem Leidensweg und nach einem arbeitsreichen und entbehrlichen Leben (Geburtsjahr 1917) so sehr gegönnt.

Mein geliebter Vater, der mir alles gegeben hat, der mich nur mit Güte und Liebe erzogen hat, der so sanftmütig und friedfertig, intelligent und freundlich war, sein Leiden tapfer ertragen und unzählige diagnostische Eingriffe und Behandlungen erduldet hat, ist tot.

Er starb, weil er nicht früh genug operiert worden ist, weil sein Hausarzt den Rundherd nicht abgeklärt hat - aus welchen Gründen (Nachlässigkeit, Inkompetenz) auch immer. Er starb, obwohl er hätte geheilt werden können, denn auch Lungenkrebs ist im frühen Anfangsstadium heilbar. Mein Vater befand sich 1993 im frühesten Anfangsstadium. Er ist zu diesem Zeitpunkt geröntgt worden und somit bestand die einmalige und seltene Chance der Früherkennung, die vertan wurde, denn:

" Eine Früherkennungsuntersuchung für Personen, die keine Anzeichen einer Lungenerkrankung haben, um Lungenkrebs in einem noch gut behandelbaren und heilbaren Stadium aufzudecken, gibt es derzeit nicht" (Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg 1999: Lungenkrebs, Information für Patienten und Angehörige).

Deshalb sterben die meisten an Lungenkrebs Erkrankten, denn in den meisten Fällen wird der Krebs zu spät entdeckt, so daß er inoperabel ist. Wäre mein Vater nur 2 Jahre früher operiert worden, hätte er mir Sicherheit geheilt werden können. Die Chance bestand doch!

Mein Vater erlitt im Jahre 1999 einen Rückfall (Tumorrezidiv). Der Krebs hatte doch schon gestreut. Der rechte Lungenunterlappen war nun befallen. Die Chemotherapie überstand er noch, aber nicht mehr die Bestrahlung.

Ich werde vor Gericht weiterkämpfen. Das bin ich meinem Vater schuldig. Aber ich will auch andere Menschen vor diesem Arzt warnen, der keine Moral besitzt, denn er hat meinen Vater auch beleidigt, er hat das Verfahren vor der Gutachterkommission mutwillig in die Länge gezogen und im Zuge der erschöpfenden Korrespondenz Kommentare geliefert, die jeglicher Kompetenz und Menschlichkeit entbehren, denn ein Arzt sollte nicht nur ein guter Mediziner sein, sondern auch Herz und Gefühl besitzen... und Respekt vor älteren Menschen! Denn auch ältere Menschen haben ein Recht auf Leben, ein Recht auf eine Therapie!

Ich bin sicher, daß mein Vater - vom Lungenkrebs geheilt - noch einige schöne Jahre im Kreise seiner Familie hätte verbringen und genießen können - in körperlicher und vor allem geistiger Hinsicht. Ein Jahr nach seinem Tod hätte er die Diamantene Hochzeit gefeiert, und 2 Jahre nach seinem Tod ist sein erster Urenkel geboren worden. Leider konnte er ihn nicht mehr kennenlernen, weil ein Arzt gepfuscht hat!

Deine Tochter

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