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Als halbes Kind geboren

An alle Frauen/Eltern mit Kinderwunsch - in der Schwangerschaft

Ultraschall Stufendiagnostik der DEGUM

...auch ich habe ein mehrfach behindertes Kind bekommen. F. leidet ab dem Zwerchfell unter Behinderung. Seine unteren Extremitäten sind nicht ausgebildet.

Nach 17 Stunden habe ich meinen kleinen Sonnenschein normal auf die Welt bekommen. Man sagte mir, dass F. nur 4 Stunden leben würde. Jetzt wird er doch 9 Monate alt.

Wie lange F. bei uns bleiben wird, dass weiß nur der liebe Gott. Ich genieße jeden Tag mit F. Er gibt uns so viel Liebe wieder, dass wir seine Behinderung gar nicht mehr sehen. F. ist das 2. Kind. Wir haben bereits einen gesunden 6 jährigen Jungen.

Auch uns hat der Frauenarzt jeden Monat bestätigt, dass es unserem Baby gut gehen würde und dass alles in Ordnung sei. Jetzt haben wir ein Gutachten bekommen, da steht drin, dass F. seit dem Eisprung schon Fehl- und Missbildungen hat.

Mein damaliger Frauenarzt hat jeden Monat Ultraschalluntersuchungen gemacht um ihm ist nichts aufgefallen.

Gestern habe ich Post von meiner Anwältin bekommen. Dort hat eine Fachärztin sich geäußert, dass wir gute Chancen haben, da bei der großen Ultraschalluntersuchung 19.-20.SSW man die ganzen Fehl- und Missbildungen hätte sehen können.

Mein alter Frauenarzt hat sich bis zum heutigem Tage nicht mehr gemeldet, obwohl er immer Post erhalten hat. Er kann mir zwar keinen gesunden Jungen geben, aber ich denke, er soll sein Leben lang "Unterhalt" für F. zahlen.

F. gibt uns so viel Freude, dass wir manchmal denken, so wollen wir Dich und nicht anders!! F. hat nur ein Becken, beidseitig Klumpfüsse, die Hüften sind nicht luxiert, er hat einen künstl. Darmausgang, da er keinen After hat, ihm fehlen auf der linken Seite 4 Rippen, er hat eine Skoliose von 43° und einen Keilwirbel, das Kreuzbein und die Lendenwirbel fehlen ihm. Ja, es ist verdammt viel, was bei ihm nicht stimmt. Aber er gibt uns jeden Tag ein lächeln, so dass wir nicht aufhören werden, zu kämpfen.

Von den ganzen Krankenhäusern und Gymnastik lassen wir uns nicht kaputt machen. Wir kämpfen, das sind wir F. schuldig.


Kontakt zum OpferPr




An alle Frauen/Eltern mit Kinderwunsch - in der Schwangerschaft

29 jährige gesunde Frau (bereits einen gesunden 6 jährigen Sohn) geht zum Gynäkologe (Frauenarzt) und lässt sich untersuchen, da Sie wieder einen Kinderwunsch hat.

Der Gynäkologe stellt bei der Frau (Patientin) nichts fest. Ist also kerngesund. Der Partner auch.

Da es für Ihren Partner, die erste Schwangerschaft ist und ganz neugierig ist, wie sich das Baby entwickelt, beschließen die werdenden Eltern, bei jeder Vorsorgeuntersuchung, eine Ultraschalluntersuchung. Da die Krankenkasse nur 3 Ultraschalluntersuchungen bezahlt, haben die werdenden Eltern bei jeder Vorsorgeuntersuchung, die zusätzlichen Ultraschalluntersuchung aus eigener Tasche bezahlt. Denn schließlich wollten die werdenden Eltern wissen, ob mit dem heißersehnten Baby auch alles in Ordnung ist. Sie waren sich einig, wenn große Auffälligkeiten da gewesen wären, die Schwangerschaft nach § 218 frühzeitig zu beenden.

Die Schwangerschaft lief problemlos und jede Vorsorgeuntersuchung lt. der Mutterschaftsrichtlinien wurden durchgeführt. Der Gynäkologe bestätigte nach jeder Untersuchung, dass mit dem Baby alles in bester Ordnung sei. Im 9. Schwangerschaftsmonat stellte er dann fest, dass man ein Bein nicht richtig vermessen könne. Die Eltern sind dann an die Pränataldiagnostik verwiesen worden.

Da der werdende Vater es mit der Angst zu tun bekommen hatte, vereinbarte er nach 2 Tagen einen Termin in der Pränatalpraxis. Guten Mutes, sind die Eltern dann dort hingefahren. Ihnen wurde dann gesagt, dass das Baby körperlich total behindert sei. All das hätte man bei der Ultraschalluntersuchung sehen können/müssen. Dies war dann Anlass genug einen Prozess mit dem damaligen Frauenarzt zu begehen.

Erst in der 2. Instanz wurde gesagt, dass es "Mutterschaftsrichtlinien" gibt, die nur folgende Punkte (der Frauenarzt) sehen muss. Dabei sind die Frauenärzte in 3 Kategorien eingeteilt: DEGUM I, DEGUM II und DEGUM III.

Da die meisten Frauenärzte nur DEGUM I haben und nicht verpflichtet sind, die Patienten darauf aufmerksam zu machen, ist man also im gutem Glauben, dass ein Frauenarzt in der Lage sei, Auffälligkeiten beim Ultraschall zu sehen.

Allerdings ist man nur im gutem Glauben, denn ein Frauenarzt - Basisuntersuchung (DEGUM I) muss nur folgende Punkte sehen:

1. den errechneten Geburtstermin
2. Einling- oder Mehrlingsschwangerschaft
3. Plazenta Beurteilung
4. Einen Oberschenkel muss er vermessen
5. Den Kopfumfang muss er vermessen
6. Abdomenumfang muss er vermessen


Ob das Baby irgendwelche Fehl- oder Mißbildungen hat (die man allerdings nur per Ultraschall sehen kann), muss also ein Gynäkologe mit DEGUM I nicht sehen.

Das heißt: Er muss noch nicht einmal sehen, ob das Kind 2 Arme oder 2 Beine hat, geschweige, ob das Kind eine komplette Wirbelsäule hat.

Bei uns wurden 11 x Ultraschalluntersuchungen gemacht. Und nichts musste der Frauenarzt sehen.

Unser Sohn hat ab dem Genick körperliche- und etliche organische Fehlbildungen. Die man nur per Ultraschall sieht. Aber wie bereits geschrieben, muss das ein Frauenarzt mit DEGUM I, ja nichts erkennen..

Auf unsere Frage an die Senatoren, wer denn so etwas weiß, war die Antwort: 98% der schwangeren Frauen, würden es nicht wissen.

Unter anderem äußerte sich der Beklagte im Prozess wie folgt:

Ich habe nicht nach der Nabelschnurarterie geschaut, weil dies aufgrund der Mutterschaftsrichtlinien auch nicht vorgesehen ist. Die Nabelschnur als solche, habe ich schon gesehen, aber nicht differenziert zwischen Arterie und Vene.

Ich befinde mich auf der DEGUM Stufe I. Ich denke, dass ich diese Stufe mit Abschluss der Facharztausbildung erworben habe. Darüber hinausgehend habe ich keine Prüfungen abgelegt. Solche sind meines Wissens aber erforderlich, um eine höhere DEGUM Stufe zu erlangen.

Der Prozess wurde verloren. Wir waren sehr erstaunt, dass so wenige Leute über die Ausbildung der Frauenärzte Bescheid wissen. Denn schließlich ist ja jeder im Glauben, dass ein Arzt, der Ultraschall macht, mehr sieht als es die Mutterschaftsrichtlinien vorgibt.


Unser guter Rat:

Es gibt im Internet eine Liste unter www.DEGUM.de , wo sich die Ärzte freiwillig eintragen lassen können, welche Ausbildung sie per Ultraschall haben. Die Ärzte sind allerdings nicht dazu verpflichtet.


Unser gut gemeinter Rat an Alle:

Fragt doch mal Euren Arzt nach seiner Qualifikation. Und an alle schwangeren Frauen: Wenn Ihr wissen möchtet, ob es Eurem Baby im Unterleib gut geht bzw. ob organische- oder körperliche Fehlbildungen vorliegen, geht direkt zu einem Frauenarzt mit DEGUM II, denn ein Frauenarzt mit DEGUM II muss diese Kriterien erfüllen.

Allen Anderen, alles Liebe und viel Kraft, sowie viel Geduld für Eure Wege die Ihr geht...



Ultraschall Stufendiagnostik der DEGUM

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin

Stufe I

Das Screening der Stufe I in der Mutterschaftsvorsorge umfasst lediglich die Beurteilung der Gebärmutter, der Fruchtwassermenge und der Plazenta, sowie die Einschätzung der Größenentwicklung des ungeborenen Kindes.

Stufe II

Hier werden deutlich erhöhte Anforderungen an die Untersucherqualifikation und die Gerätetechnologie gestellt. Es wird eine mehrjährige Erfahrung mit der Methode vorausgesetzt, zwei Untersuchungssysteme sollten vorhanden sein und die Möglichkeit der Videodokumentation zur Verfügung stehen. außerdem wird Vertrautheit mit den wichtigsten krankhaften Befunden und ihrer Beurteilung erwartet.

Stufe III

Bei der Stufe III handelt es sich um hochspezialisierte, wissenschaftlich aktive Zentren, die viele Kliniken und nur wenige Praxen mit konzentrierter Pathologie beinhalten. Es wird höchste Untersucherqualifikation und Gerätetechnologie gefordert.

Quelle: Pränataldiagnostik aus Sicht des Gynäkologen und Geburtshelfers
Das perfekte Kind?
von Adam Gasiorek-Wiens

Im Internet zu finden unter
http://www.praenatalsono.de/pdf/EVKIKO1.pdf




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