Geoffrey Site Admin
Anmeldungsdatum: 17.12.2005 Beiträge: 353
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Verfasst am: 19.12.2005, 13:04 Titel: Unsere Tipps zur Vorgehensweise |
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1. Zeitnahes Gedächtnisprotokoll anfertigen
Alles aufschreiben, auch wenn es im ersten Augenblick als unwichtig erscheint! Namen, Daten, Uhrzeiten, Aussagen, Untersuchungen, usw. Von evtl. Zeugen die Adresse und Telefonnummer geben lassen!
2. Beweise sichern!
Fordern Sie schnellstens (!) die Kopien der kompletten Krankenunterlagen an. Berufen Sie sich auf geltendes Recht, BGH Urteile und die Berufsordnung der Ärzte!
Achten Sie bei der Durchsicht auf mögliche Manipulationen! Stimmen die angegebenen Daten, Diagnosen, Behandlungen, usw.?
3. Unterrichten Sie unverzüglich Ihre Krankenkasse!
Wenden Sie sich direkt an die Schadens- und Regressabteilung
4. Kostenlose Gutachten
a) Gutachten durch den MDK
Sind Sie gesetzlich versichert kann Ihre Krankenkasse über den MDK, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, ein für Sie kostenloses Gutachten in Auftrag geben.
b) Gutachten durch die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern
Alle Beteiligten müssen diesem Verfahren zustimmen. D.h. auch der betroffene Arzt. Wenn Klage erhoben wird oder wenn ein Strafverfahren läuft, dann verweigern die Gutachterkommissionen eine Begutachtung.
5. Verjährungsfristen
Unbedingt auf die Verjährungsfristen achten, sonst gehen Sie leer aus!
Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Patient positive Kenntnis vom Behandlungsfehler hat.
Z.B. 3 Jahre für Schmerzensgeld
6. Umgang mit der Haftpflichtversicherung
Geben Sie der Versicherung Zeit den Anspruch zu prüfen. Maximal drei bis vier Monate und in schwierigen Fällen auch noch fünf Monate. Nach dieser Zeit sollte die Versicherung wissen ob sie Ihrem Schadensanspruch zustimmt. Danach lassen Sie sich nicht vertrösten sondern setzen der Versicherung eine Frist zur Bezahlung des Schadens. Sollte dies keinen Erfolg bringen, bleibt nur noch der Klageweg.
7. Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt
Der Anwalt lebt von Empfehlungen und muss überzeugend sein. Deshalb muss ein Ratsuchender die Möglichkeit haben, im Vorfeld der Beauftragung mit mehreren Anwälten zu sprechen um sich ein Bild zu machen.
Dies ist um so wichtiger, weil Spezialisten häufig nicht gerade um die Ecke zu finden sind und häufig zunächst kein persönlicher Kontakt zustande kommt. Gerade dies sollten die Ratsuchenden dem Anwalt am Anfang des Gesprächs sagen und klarstellen, dass ein kostenloses Anbahnungsgespräch geführt wird.
Geht der Anwalt darauf nicht ein, sollte man ihn abhaken und der nächste angerufen werden.
Nehmen Sie sich Zeit… Zeit, herauszufinden, wie viel Erfahrung der Anwalt im Medizinrecht hat. Zeit, herauszufinden, ob zwischen Ihnen und dem Anwalt die “Chemie stimmt“.
Vereinbaren Sie deshalb ein Gespräch mit dem Anwalt. Dann können Sie sich einen persönlichen Eindruck bilden.
Fragen Sie den Anwalt:
- Am Anfang des Gesprächs müssen Sie sagen und klarstellen, dass ein kostenloses Anbahnungsgespräch geführt wird. Geht der Anwalt nicht darauf ein, dann sollten Sie ihn abhaken und den nächsten anrufen.
- Seit wie vielen Jahren beschäftigt er sich mit Arzthaftungsrecht?
- Was für Referenzen kann er Ihnen anbieten?
- Hat er auch Ärzte unter seinen Klienten?
- Kennt er sich im medizinischen Bereich, in Ihrem
Krankheitsbild aus?
- führt er eine "eigene" Gutachterliste?
- Was kostet seine Tätigkeit?
- Wie werden die Anwaltskosten abgerechnet?
a) gesetzliche Gebühren oder
b) Honorarvereinbarung
c) Verlangt er einen Vorschuss?
Evtl. schriftlich bestätigen lassen!
- Wird für das Erstgespräch eine Gebühr verlangt? |
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