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Einstelldatum: 25.07.2006

Fehlerhafte Dialyse?

-Hirnödem - Epilepsie -Tod -

Mein Lebensgefährte, Herr xxx und mittlerweile 55-jährig verstorben,
war Ende Mai 2003 auf Grund eines beginnenden Nierenversagens, verursacht
durch eine chronische Osteomyelitis, auf die xxxx Abteilung überstellt worden.
Hier konnte sein Zustand durch die Behandlung durch Herrn Dr. YYY
zunächst sehr deutlich verbessert werden.
Als Herr Dr. YYY sich in der ersten August-Woche in den Sommerurlaub verabschiedete, stand bereits die Entlassung des Patienten für die nächsten Wochen in Aussicht.
Im Verlauf dieser folgenden Wochen traten jedoch schwer wiegende Probleme auf,
die relativ leicht zu verhindern gewesen wären.
Sie brachten dem Patienten und mir zusätzliche und große Qualen
und haben meiner Meinung nach zum frühen Tod des Patienten beigetragen.

Ein Überblick

Aufenthaltsdauer: 27.05.2003 bis 12.09. 2003
Während des gesamten Aufenthaltes kam die Personenwaage
nicht zum Einsatz, obwohl Herr xxx zum Dialysepatienten geworden war.

Ende Mai 2003 die Dialyse ist unumgänglich, der Patient wird von Dr. YYY
betreut und außer Lebensgefahr gebracht - soweit, dass schon von Entlassung
in 1- 2 Wochen die Rede war.

ab etwa Mitte August 2003- Dr. YYY geht in den Sommerurlaub:
unter seinem Nachfolger steigen die Blutdruckwerte stetig

nach dem 20. August 2003:
der Patient berichtet von Sehstörungen und Kopfschmerzen. Es werden Augen-
und HNO-Untersuchung durchgeführt - kein CT oder MRT; im Gegensatz zu Dr. YYY, der aufgrund derselben Symptome im Juni ein CT erstellen hatte lassen.

31.08.2003:
Der Patient gerät in den Status epilepticus und erleidet in der Zeit von 8,00Uhr
bis 21,10 Uhr fünf Anfälle (lebensbedrohlicher Zustand, der zum Tod führt,
wenn er nicht innerhalb v. 24 Stunden unterbrochen werden kann.
Ich verstehe diesen Zustand als "Daueranfall"- vereinfacht ausgedrückt.)
Davor hatte es niemals epileptische Anfälle gegeben, auch nicht bei hohem Fieber.

Anfang Sept. 2003: CT des Kopfes zeigt ein Hirnödem
mittels MRT wird eine Hirnschwellung,
mittels EEG eine generalisierte Epilepsie diagnostiziert.
(generalisiert = alle Hirnregionen betroffen).
12. Sept. 2003
Der Patient wird ohne Kontrolluntersuchung des Gehirns
und mit stark erhöhtem Blutdruck in häusliche Pflege entlassen.
Werte in den ersten Tagen zu Hause: systolisch 190-210, diastolisch 95 -110
Fortecortin 4 mg ist daheim noch über 4 Tage einzunehmen
Stressatmung im Schlaf - lautes Einatmen, stoßartiges Ausatmen, gefolgt von längerer absoluter Stille (Stoke'sche Atmung?)

Während dieses gesamten Aufenthalts war der Patient nicht in der Lage,
selbst zu duschen (auch wegen seiner Querschnittslähmung), von seiten des Pflegepersonals bekam er dazu jedoch kein einziges Mal Hilfe.
Dadurch war er genötigt, über diesen langen Zeitraum ohne eine Dusche
auszukommen.
Meine Kritikpunkte im einzelnen

Das Hirnödem und die Hirnschwellung mit der Folge der Epilepsie
wurden durch eine zu lang andauernde Unterdialysierung (im Rahmen der Dialyse zu wenig Flüssigkeit entfernt )verursacht. Dies ist nicht nur meine Überzeugung, sondern wurde mir gegenüber von Dr. AAA, einem Kollegen des verantwortlichen Arztes, mündlich geäußert ; er sagte wortwörtlich "tja, unterdialysiert war er."

Von großer Bedeutung ist für mich die Tatsache, dass es die obigen Vorzeichen
gegeben hatte, denen zu wenig Beachtung geschenkt wurde.

Der Patient hatte zuvor tagelang über Sehstörungen und Kopfschmerzen berichtet. Daraufhin wurden eine Augen- und eine HNO-Untersuchung durchgeführt. Damit lässt sich aber ein allfälliges Hirnödem nicht ausschließen,
wie dies Dr. YYY im Juni 2003 aufgrund derselben Symptome
per Untersuchung des Kopfes mittels bildgebenden Verfahrens getan hatte.

Es wurde die Feststellung des Gewichtes des Patienten über die
gesamte Aufenthaltsdauer unterlassen - ganz im Gegensatz
zu allen anderen Patienten.

Mag sein, dass Dialyse auch ohne Einsatz der Waage durchgeführt werden kann,
doch das muss man können, wie beispielsweise Dr. YYY.
Es dürfte das Dialysieren ohne Waage nicht alltäglich (und damit nicht jeder darin geübt) sein, alltäglich ist vielmehr, dass Patienten vor und nach der Dialyse gewogen werden.
Warum das bei meinem Lebensgefährten nicht geschehen ist, kann ich nur vermuten:
Man wollte sich das Heben ersparen. Die Schwäche des Patienten kann ich
als mögliches Argument nicht gelten lassen, denn hier in ........ war es möglich,
den Patienten für die wenigen nötigen Sekunden auf eine Waage zu setzen.
Leider steht die Hängewaage auf der betroffenen Abt.. nur der Intensivstation zur Verfügung,
doch ich denke, mit etwas gutem Willen hätte man sie benutzen (Intensiv- und Dialysestation
im selben Stockwerk) oder eine zweite anschaffen können. Ich habe oft darum gebeten, leider ohne Erfolg.

Der Blutdruck war gestiegen, dagegen wurden nach und nach
Medikamente verordnet.
Dass unter anderem der Flüssigkeitshaushalt den Blutdruck unmittelbar beeinflusst,
war auch mir zu diesem Zeitpunkt längst bekannt, doch man dialysierte offensichtlich weiterhin zu wenig. Die Waage kam weiterhin trotz wiederholter Bitten nicht zum Einsatz, obwohl
der Patient, der begreiflicherweise sehr stark abgemagert gewesen war, binnen knapp 2 Wochen äußerlich sichtbar zugenommen hatte. Finger und Unterarme waren deutlich dicker, und das Gesicht geradezu rundlich geworden.
Dies konnte auf Ödeme zurückzuführen sein, denn Herr xxx hat nach wie vor nur wenig Nahrung zu sich genommen. Ich habe daraufhin darum gebeten, wenigstens die Dialyseintervalle genau einzuhalten. Diese Bitte wurde erfüllt, doch das war nicht ausreichend, um eine Wasseransammlung im Gehirn zu verhindern. Auch dies ist ein Punkt, an dem ich glaube, dass die Dialyse nicht ordnungsgemäß berechnet worden ist.
Diese vorgenannten 4 Punkte sind meiner Meinung nach sehr deutliche Hinweise auf eine ungenaue Behandlung als Auslöser des Hirnödems und der Hirnschwellung mit der Folge der Epilepsie.
Für den Patienten war die Epilepsie letztlich nicht "nur" eine weitere chronische und lebenslang zu behandelnde Krankheit.
Sie machte uns beiden sehr große Angst und sie verschloss ihm auch den Zugang
zu manchen der für ihn so wichtigen hochwirksamen Antibiotika.
So konnten beim nächsten Entzündungsschub (ab März 2004) Medikamente wie Zienam,
die 2003 zur Bekämpfung der Entzündung u.a. erfolgreich eingesetzt worden waren
aufgrund der Epilepsie nicht mehr verabreicht werden. (Anfallsfördernde Wirkung).
Ich weiß, was chronische Osteomyelitis bedeutet. Ich weiß, dass sie in eine Sepsis münden kann, in deren Verlauf ein Nierenversagen (wenn nicht ein Multi-Organversagen)
auftreten kann. Ich weiß aber auch, dass meinem Lebensgefährten
durch die erworbene Epilepsie alle Chance genommen war,
den nächsten Entzündungsschub zu überstehen, der im März 2004 eintrat.

In den letzten 5 Wochen seines Lebens Mai-Juni 2004 erlitt mein Lebensgefährte mehrere Anfälle täglich. Sie waren mit keinem Medikament mehr zu verhindern.
Er hat die meisten dieser Anfälle gespürt und begreiflicherweise machten sie ihm sehr große Angst - und selbstverständlich auch mir.
Das sind große Qualen, die vermeidbar gewesen wären.
Ich komme nun noch einmal zurück auf den 31.08.2003, als die Epilepsie sich manifestierte.
Schon 12 Tage nach dem Stopp des Status epilepticus wurde Herr xxx entlassen.
Fortecortin 4 mg, das er gegen die Hirnschwellung verordnet bekommen hatte,
war zu Hause noch 4 Tage lang einzunehmen. Somit war auch nicht einmal
eine Kontrolluntersuchung des Gehirns nach Abschluss der Cortison-Einnahme vorgesehen. Das scheint mir riskant. Mir ist auch noch in Erinnerung, wie eine Ärztin am vorletzten Tag des Aufenthalts sagte: "Herr xxx, Sie sollten nicht ohne Venenweg sein"
(ich bin sicher, dass sie das wegen des möglicherweise auftretenden Bedarfs an Valium zum Abbruch eines Anfalls gesagt hatte). Es war sicherlich allen Beteiligten klar, dass es zu Hause auch keinen Venenweg geben konnte, und daher glaube ich, dass man den Patienten bereits im September 2003 aufgegeben hatte.
Ich habe mich nicht gegen die Entlassung gestellt, denn für mich war klar, dass eine genauere Dialysebehandlung notwendig, jedoch auf der ....Abt. in .......nicht zu erreichen war. Daher konnte ich nur hoffen, dass sie Herrn xxx am Krankenhaus............ zuteil werden würde. Das war gottlob auch der Fall.
Hier ergab sich folgendes: Erstes Feuchtgewicht: 74,5 kg (=Gewicht vor der Dialyse)
Abdialysierte Menge - 2,3 kg
Trockengewicht 72,2 kg (=Gewicht nach der Dialyse)

Dieses vorläufige Trockengewicht musste wegen der anhaltend hohen Blutdruckwerte gesenkt werden, was durch mehrere außerplanmäßige Dialysen gelang. Die Betonung liegt auf "außerplanmäßigen Dialysen".
Man kam dadurch letztlich auf ein Trockengewicht von 67,1 kg.
Somit muss das in ...... unbeachtete Trockengewicht rund 5 kg zu hoch gewesen sein.
Betrachtet man nun die Tatsache, dass es auch ein Feuchtgewicht geben muss, hatte man Herrn xxxx rund 7 kg (wenn nicht noch mehr)
Flüssigkeitsüberschuss ansammeln lassen.
Anders ausgedrückt: Das tatsächliche Trockengewicht muss in ......über Wochen höher gewesen sein als jener Wert, der in ...... als das Feuchtgewicht festgestellt wurde.
Für diese Tatsache spricht auch folgendes: der extrem hohe Blutdruck,
mit dem Herr xxxx aus ................. entlassen worden war, ließ sich
trotz der korrekten Einnahme der verordneten Medikamente
kaum auf unter 190 senken. Dies gelang erst durch o.g. Zwischendialysen.

Leider ließ nicht nur die Behandlung zu wünschen übrig, sondern auch die Aufklärung.
So hatte man uns auf meine Frage nach der erlaubten Trinkmenge keine
Antwort geben können. Mag sein, dass diese Menge von Patient zu Patient
unterschiedlich ist (Flüssigkeitsverlust über Atmung, Schweiß, Erbrechen,
etwaige Harnmengen, Stuhl) aber ich habe begriffen, dass man genau deshalb
das Gewicht der Dialysepatienten zu beachten hat. Wir sind jedoch sehr bald
dahintergekommen, dass man nicht mehr als 2,5 kg Flüssigkeit ansammeln sollte.

Der Patient hat auch sehr unter einer mangelnden Körperpflege gelitten.
Er war ein sehr reinlicher Mensch gewesen, der zu Hause täglich geduscht hatte.
Die ...........Abteilung des Krankenhauses ist die einzige Station, in dem Herrn xxx Hilfe beim Duschen verwehrt blieb.
Herr Dr. FFF erklärte dies damit, dass die .....eine Akut-Station ist.
Das kann doch kein Argument sein. Während des gesamten Aufenthaltes im Jahr 2003
wurde Herr xxx monatelang lediglich im Bett gewaschen ( = abgewischt).
Er hat seine Enttäuschung darüber und seinen dringenden Wunsch nach der einen oder anderen Dusche mehrmals sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, sowohl den Ärzten, als auch dem Pflegepersonal gegenüber. Vergeblich.
Wie bestimmt noch in guter Erinnerung sein dürfte, war der Sommer 2003 ein besonders heißer Sommer. Hinzu kommt, dass Herr xxx unter Durchfall litt.
Jeder Mensch hat danach das Bedürfnis zu duschen.
Auch vom medizinischen Standpunkt her wäre eine Dusche mehr als angebracht
gewesen: Der Patient hatte am Gesäß eine noch nicht verheilte OP-Wunde;
So hatten Fäkalkeime allerleichtestes Spiel. Im Juni 2004 starb der Patient schließlich
an einer Staphylokokkensepsis.
An der Chirurgie aber war diese Wunde stets per Dusche (vor)gereinigt worden.
Ab dem aller ersten Tag zu Hause hat er mithilfe eines Pflegedienstes duschen können.

Jedenfalls glaube ich nicht, dass es eine Rechtfertigung dafür geben kann,
dass man einem Patienten von Ende Mai bis zu seiner Entlassung
am 12. September keine einzige Dusche ermöglicht.
Im Gegensatz dazu war das Duschen auf der Chirurgie immer möglich gewesen,
auch in jedem anderen Krankenhaus, auch auf anderen Akut-Stationen.

Obwohl meine tägliche Anwesenheit 2003 ab 12 Uhr Schwestern und Pfleger/innen
eine deutliche Arbeitsersparnis eingebracht hat,
haben Schwestern und Pfleger kein einziges Mal angepackt, um ihm beim Duschen zu helfen.(ich war tagtäglich von 12,00 bis mindestens 18,30 anwesend, um Herrn xxx
u.a. beim essen behilflich zu sein. Aller meistens war ich zur Stelle, wenn er sich übergeben musste, wodurch ein ansonsten nötiger Wechsel der Bettwäsche oftmals eingespart werden konnte).
Im übrigen kann Zeitmangel ohnehin nicht gelten, denn die Waschung eines Patienten im Bett nimmt nicht weniger Zeit in Anspruch als eine Dusche.
Der große Unterschied besteht in der Qualität der Pflege und damit in der Lebensqualität des Patienten. Zudem ist die Dusche für den Patienten weniger anstrengend als die Waschung im Bett.

Die Patientenanwaltschaft hat mir lediglich die Krankengeschichte besorgt und mir gesagt,
dass es schwierig werden würde, wobei sich der Mediziner dieser Einrichtung
nicht an den Gesprächen beteiligt hat. Das Krankenhaus hat in einer Stellungnahme
natürlich alles bestritten und mir ein Gespräch angeboten, von dem ich mir
nichts anderes erwarte, als Selbstverteidigung der Beschuldigten mit Ausreden.
Nun habe ich die Krankengeschichte einer privaten Gemeinschaft Medizingeschädigter
übergeben, deren Obmann ein Chirurg ist.
Allerdings läuft mir die Zeit davon, denn ich habe lange gebraucht, um die Kraft zum Schreiben zu finden.
Ich habe einige Ärzte gefragt, ob Dialyse ohne Waage "lege artis" sei - jeder sagt,
er könne das in diesem Fall nicht beantworten. Das betroffene Krankenhaus sagt,
der Einsatz der Waage sei nicht zwingend vorgeschrieben.
Ich bin dankbar für jede Stellungnahme und besonders für die Auskunft,
ob nun tatsächlich auf die Feststellung des Körpergewichtes kein MUSS ist.


Hier die Originalantwort vom Arzt:
Sehr geehrte Frau xxx, ihre Frage schockiert mich doch sehr, denn so
ein Sachverhalt verstößt eindeutig gegen die ärztliche Heilkunst.
Grundsätzlich muss jeder Dialysepatient vor und nach der Dialyse gewogen
werden, ob er noch eine sog. Restausscheidung hat oder nicht. Die Gründe
warum dies nicht geschehen ist vermag ich nicht zu durchschauen. Der
Sachverhalt als solcher ist aber schon eine grobe Fahrlässigkeit im
gesamten Behandlungsablauf der Dialyse.

Für weitere Rückfragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung .

MfG

Dr...*




*Der Name und die Adresse des Arztes ist dem Privaten Netzwerk Medizingeschädigter www.geoffrey-mike.de bekannt.


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