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Einstelldatum: 21.06.2007

Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom mit Folgen

"Noch bevor der Bericht vorlag, wurde ich ans Bett gefesselt und mit Höchstdosen Haldol zwangsmediziert."

"Mein Anwalt setzte dass Gericht davon in Kenntnis, dass ich unrechtmäßig in der Psychiatrie festgehalten wurde."



Weil meine Mutter meinte, bei mir Krankheiten zu erkennen, die nicht vorhanden waren, wurde ich erst zum Opfer meiner Mutter und dann zum Opfer verantwortungsloser Ärzte. Was mir widerfuhr, ist kaum vorstellbar.

Meine Geschichte beginnt sehr früh. Als kleines Kind sahen meine Eltern mich als krank und behandlungsbedürftig an. Die Ärzte, zu denen ich gebracht wurde, konnten nichts feststellen. Das wollten meine Eltern nicht akzeptieren. Sie brachten mich von Arzt zu Arzt. Meine Mutter beschuldigte die Ärzte, mir Hilfe vorzuenthalten. Sie erklärte, wenn diese zu einer Behandlung nicht bereit sind, wird sie mich selbst behandeln. Sie sagte, als gelernte Krankenschwester habe sie das medizinische Wissen, mich zu behandeln, auch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Das hat sie dann in die Tat umgesetzt. Sie verabreichte mir Haldol, ein hochgefährliches, der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegendes Mittel, das gegen Psychosen eingesetzt wird. Meine Mutter befand sich wegen Paranoia in psychiatrischer Behandlung und bekam dagegen Haldol.

Von dem Haldol hatte ich entsetzliche Nebenwirkungen. Ich habe gedacht, ich sterbe. Ich litt unter Krämpfen, Muskelsteifheit, Fieber, Herzrasen, Zeitweiser Verwirrtheit und trotz Unbeweglichkeit durch die Versteifung der Muskeln an einer extrem qualvollen inneren Unruhe. Ich litt unbeschreibliche Qualen. Es war nicht aushaltbar. Wenn ich versuche, es zu beschreiben, merke ich, dass ich es nicht kann.

Meine Eltern drängten weiterhin auf eine professionelle Behandlung. Sie betrieben einen regelrechten Ärztetourismus und brachten mich von Arzt zu Arzt und von Klinik zu Klinik, solange, bis sie einen Arzt und eine Klinik fanden, die bereit waren, die geforderte Haldol-Behandlung durchzuführen.

Diese konnte noch rechtzeitig verhindert werden.

Bei meiner Mutter wurde die Diagnose eines Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms gestellt. Dies beschreibt das Vortäuschen bzw. absichtliche Erzeugen von Krankheiten bei anderen Menschen, z.B., wie bei mir, dem eigenen Kind. Die eigenmächtige Behandlung nicht existenter Krankheiten fällt auch darunter. Neuroleptika waren als gefährliche Medikamente bekannt, die nur unter sorgfältiger ärztlicher Überwachung eingenommen werden dürfen.

Ein hinzugezogener Sachverständiger war der Ansicht, dass bei mir eine neuroleptische Intoleranz vorliegen müsse, da, anders als zuerst angenommen, keine Überdosen verabreicht wurden. Die verabreichte Dosis soll eher niedrig gewesen sein. Die schweren, lebensbedrohlichen Nebenwirkungen unter dem Haldol sprachen nach ärztlicher Einschätzung für eine Neuroleptika - Unverträglichkeit.

Wegen des Medikamentenmissbrauchs meiner Mutter wurde ich vom Jugendamt L. aus der Familie genommen.

Der einweisende Arzt, Dr. Z. aus L., und die betreffende Klink, die Universitätsklinik T., die nach Bekannt werden eines Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms bei meiner Mutter unter massive Kritik gerieten, beharren bis heute auf der vorgeblichen Richtigkeit meiner Diagnose und der geplanten Haldol-Behandlung.

Trotz der bei mir vorliegenden und bereits damals bekannten neuroleptischen Intoleranz wurde mir ohne mein Wissen Jahre später ein Neuroleptikum verordnet. Es handelte sich dabei um Paspertin, ein Medikament gegen Übelkeit und Erbrechen.

Vom behandelnden Arzt wurde ich nicht aufgeklärt, obwohl ich, nach Medikamentenunverträglichkeiten gefragt, die Nebenwirkungen unter dem Haldol schilderte.

Die Fehlbehandlung mit Paspertin hätte tödlich verlaufen können.

Ich hatte ähnliche, fast die gleichen Nebenwirkungen wie unter dem Haldol. Meine Muskeln verkrampften sich und wurden extrem steif. Ich bekam Fieberschübe und war verwirrt. In Folge wurde ich mit der Diagnose Verdacht auf malignes neuroleptisches Syndrom als Notfall in ein Krankenhaus eingeliefert. Ich war nicht ansprechbar. Von der Einweisung selbst bekam ich nichts mit.

Ich wurde auf die Intensivstation verlegt und musste mehrere Tage intensivmedizinisch behandelt werden. Ich hatte über 40° Fieber, dass nur sehr langsam sank. Gegen die Krämpfe verabreichte Gegenmittel wirkten nicht mehr. Die behandelnden Ärzte befürchteten die Entwicklung bleibender tardiver Dyskinesie-Syndrome.

Sie bestätigten mir, dass bei mir eine neuroleptische Intoleranz vorlag. Ich dürfe nie wieder Neuroleptika nehmen. Jede weitere Gabe würde mich in Lebensgefahr bringen, ich müsse zudem mit bleibenden Dyskinesie-Syndromen rechnen.

Noch Monate nach Absetzen des Paspertin litt ich an medikamentös bedingten motorischen Störungen, die Gabe von Gegenmitteln blieb wirkungslos. Ich erholte mich schließlich.

Den Verdacht eines neuroleptischen Syndroms sah man jedoch als nicht bestätigt an und meine Bewegungsunruhe wurde als psychisch bedingt bewertet.

Mein behandelnder Neurologe ist hingegen der Ansicht, dass im Fall des neuroleptischen Syndroms die notwendigen Kriterien erfüllt waren und eine Akathisie (medikamentös induzierte Bewegungsunruhe) vorhanden war, die auch nach damaligem medizinischem Wissensstand eigentlich hätte erkannt werden müssen.

Nun ja, immerhin wurde das Wesentliche erkannt: Dass bei mir eine neuroleptische Intoleranz vorlag. Ich hoffte, dass diese zukünftig auch beachtet würde. Nach meinen Erfahrungen mit Dr. Z., der Uniklinik T. und dem Arzt, der mir das Paspertin verordnete, hatte ich meine Zweifel.

Nach einer Vergewaltigung im Jahr 2001 wurde ich aufgrund schwerer Depressionen in die Psychiatrie eingewiesen.

Ohne mein Wissen und Einverständnis zog man meine Familie zu fremdanamesischen Angaben heran. Diese steuerte ihre Einschätzung bei und gab der Klinik die Adresse von Dr. Z. in L. Obwohl ich keine Schweigepflichtentbindung erteilte, wurde Dr. Z. kontaktiert und um Hilfe bei der Diagnosefindung gebeten. Er übersandte den 15 Jahre (!) alten Bericht der Uniklinik T., der verwertet wurde und zur Fehldiagnose einer paranoiden Schizophrenie führte, die inzwischen die betreffende Klinik selbst revidiert hat.

Noch bevor der Bericht vorlag, wurde ich ans Bett gefesselt und mit Höchstdosen Haldol zwangsmediziert. Das alles, weil ich mich weigerte, meine 'zwingend notwendige Medikation' freiwillig einzunehmen und ausdrücklich auf die bei mir vorliegende neuroleptische Intoleranz hinwies.

Dabei bestand lediglich aufgrund der Anamnese Verdacht auf Psychose.

Der behandelnde Arzt gab bei der richterlichen Anhörung zu, dass momentan keine Anzeichen einer Psychose vorlagen und er sich in der Diagnose nicht sicher war. Es könne sich auch, meinte er, um eine posttraumatische Belastungsstörung handeln.

Eine posttraumatische Belastungsstörung wird nicht mit Haldol behandelt. Trotzdem gab die einweisende Richterin dem Antrag der Klinik nicht nur auf richterliche Einweisung, sondern auch auf neuroleptische Zwangsmedikation (aufgrund einer Verdachtsdiagnose!) statt.

Das sagt doch schon alles. Wir 'Irren' haben keine Rechte.

In Folge der Haldolbehandlung stellten sich lebensbedrohliche Zustände ein. Ich litt unter Fieber, Verwirrtheit, Muskelsteifheit und Herzrasen/Stolpern. Ich bekam schmerzhafte Krämpfe in Gesicht und Hals, die auf den ganzen Körper übergriffen. Es stellten sich Erstickungsanfälle und Atemnot ein. Meine Halsmuskeln zogen sich so zusammen, dass ich keine Luft mehr bekam.

In diesem Zustand wurde ich ca. 20 Stunden liegengelassen, obwohl bei diesem gefährlichen Medikament eine intensive Überwachung und in meinem Fall die Gabe von krampflösenden Mitteln erforderlich gewesen wäre. Zeitweise war ich nicht bei Bewusstsein, was angesichts der furchtbaren Krämpfe ein Glück war, da ich nicht mehr so leiden musste. Es ist ein medizinisches Wunder, dass ich diese Behandlung überlebte.

Die sich in Folge der Haldol-Gabe einstellenden motorischen Störungen blieben jedoch bestehen und ließen nur in der Stärke nach.

Ich wurde dann in eine andere Psychiatrie verlegt, wo mir sofort krampflösende Medikamente verabreicht wurden. Die Transport-Sanitäter, nach dem Grund gefragt, warum ich bisher nicht notfallmäßig behandelt wurde, meinten, sie hätten auf meinen Zustand aufmerksam gemacht, ohne Erfolg.

Auf Druck meiner Familie wurde mir jedoch auch in dieser Klinik wieder ein Neuroleptikum verordnet.

Die behandelnden Ärzte meinten, dass ich nur Haldol nicht vertragen würde. Andere Neuroleptika könnten mir angeblich gegeben werden. Ich wies auf meine neuroleptische Intoleranz und die lebensbedrohlichen Zustände unter dem Paspertin hin.

Ohne Erfolg, ich wurde mit Neuroleptika zwangsbehandelt, mit fatalen Folgen. Mein Gehirn wurde schwer und bleibend geschädigt. Seitdem bin ich schwerbehindert und befinde mich neurologischer Behandlung. Ich leide an einer medikamentös induzierten tardiven Akathisie. Zusätzlich wurde bei mir ein medikamentös induziertes motorisches Tic-Syndrom diagnostiziert. Auch mein Hormonsystem wurde geschädigt, ich habe seitdem eine Hyperandrogenämie.

Besonders belastend finde ich die Vertuschungsversuche der verantwortlichen Ärzte. Erst als mein Anwalt Akteneinsicht bekam, stellte sich das Ausmaß der Fehlbehandlung heraus.

Zum Zeitpunkt meiner Entlassung (nach Ablauf der Unterbringungsfrist) litt ich unter Fieberschüben, toxischen Verwirrtheitszuständen und schweren neurologischen Schäden. Dies war eine zwingende Indikation für eine Verlegung entweder in die Neurologie oder die medizinische Intensivstation.

Statt dessen überließ man mich mir selbst, und dies in einem Zustand, bei dem eine ärztliche Eingriffspflicht bestand. Ich musste anschließend notfallmäßig nachbehandelt werden. Die Klink erhielt einen Bericht über die medikamentös verursachten Schäden, u.a. eine schwere Akathisie.

Durch die Fehldiagnose und Fehlbehandlung hatte sich meine Depression verstärkt. Die eingetretenen Schäden, vor allem die äußerst qualvolle Akathisie, belasteten mich sehr. Ich konnte nur noch an Selbstmord denken. Als Gegenmittel verabreichte hochdosierte Anticholinergika und Beta-Blocker blieben ohne Wirkung auf die neurologischen Störungen und lösten wiederum toxische Verwirrtheitszustände aus.

Wegen Selbstgefährdung wurde ich wieder in die Psychiatrie eingeliefert. Obwohl der Bericht der ärztlichen Notfallpraxis vorlag, nachdem sämtliche Neuroleptika wegen der Nebenwirkungen abgesetzt wurden, ignorierten diese den Befund ihrer Kollegen.

Ohne Rechtsgrundlage wurde ich zwangsweise festgehalten und mit Neuroleptika zwangsbehandelt, Dies, obwohl den Ärzten spätestens zu diesem Zeitpunkt klar sein musste, dass keine Neuroleptika mehr hätten verabreicht werden dürfen.

Mein Anwalt setzte dass Gericht davon in Kenntnis, dass ich unrechtmäßig in der Psychiatrie festgehalten wurde. Er stellte einen schriftlichen Antrag auf Bestellung als Verfahrenspfleger und eine erneute richterliche Anhörung. Die zuständige Richterin, dieselbe, die bereits eine neuroleptische Zwangsbehandlung aufgrund einer Verdachtsdiagnose bewilligt hatte, sah keinen Handlungsbedarf. Den Anträgen wurde nicht stattgegeben. Begründung: Da die Klinik keinen Antrag auf Unterbringung nach dem UBG gestellt habe, brauche das Gericht nicht einzugreifen.

Auch die Interventionen meiner Psychotherapeutin blieben erfolglos. Meine Therapeutin kam sogar persönlich in die Klinik. Sie konnte beobachten, wie sich meine motorischen Störungen unter der 'Behandlung' weiter verschlimmerten.

Obwohl man wusste, dass bei mir eine schwere Akathisie vorlag, da dies zu diesem Zeitpunkt bereits in den Akten vermerkt war, wurde mir, meiner Therapeutin und dem nachbehandelnden Arzt dieser Befund verschwiegen.

Vermutlich deshalb, da, wie ich später erfuhr, eine Akathisie nur durch Neuroleptika hervorgerufen werden kann. Neuroleptika verursachen sehr spezifische neurologische Krankheiten, die durch andere Ursachen nicht entstehen können.

Dass dies wiederum fehlerhafte Nachbehandlungen nach sich zog, war den Verantwortlichen gleichgültig. Im Gegenteil, meine neurologische Krankheit wurde von denselben Ärzten, die meine Fehlbehandlung zu verantworten hatten, wider besseres Wissen als psychosomatisch diagnostiziert und ich wurde in eine psychosomatische Klinik überwiesen.

Ich sollte wohl auf die Psycho-Schiene abgeschoben werden.

Meine Bewegungsstörungen wurden noch lange Zeit fälschlicherweise als psychische Krankheit angesehen. Erst im Jahr 2002 erkannte man, dass die 'psychische Störung' in Wirklichkeit eine organische Krankheit war.

Der Neurologe Dr. L. in S. diagnostizierte eine tardive Akathisie und ein motorisches Tic-Syndrom. Die Universitätsklinik M. bestätigte dies. Die Neuroleptika-Behandlung wurde als ursächlich dafür angesehen. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde ich umfassend aufgeklärt. Ich erfuhr, dass allein aufgrund meiner Vorgeschichte (eigenmächtige Medikamentengabe durch meine Mutter) ein enorm hohes Risiko bleibender neuroleptischer Schäden bestand. Bei vorliegender neuroleptischer Intoleranz dürfen diese Medikamente nicht verabreicht werden. Zudem hätte die Behandlung nach fachärztlicher Meinung bei den ersten Anzeichen tardiver Syndrome abgebrochen werden müssen. Die Weiterführung der Behandlung sei grob fehlerhaft gewesen.

Als ich aufgrund dieser Auskünfte anwaltlichen Rat in Anspruch nahm, erfuhr ich zusätzlich, dass gegen die Vorschriften des Baden-Württembergischen Unterbringungsgesetzes verstoßen wurde.


Nach Akteneinsicht musste mein Anwalt zudem feststellen, dass nachträglich Medikamentendosen geändert wurden, eine Verdachtsdiagnose im nachhinein in eine gesicherte Diagnose umgewandelt wurde etc.

Es ist unglaublich, was Ärzte sich alles erlauben (können).

Da ich die Zustände in der geschlossenen Psychiatrie erlebt habe, glaube ich nicht, dass es sich bei mir um einen Einzelfall handelt.



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